GAP-Reform 2027

Durch Betriebsteilung die Kappung bei der neuen GAP umgehen – Möglichkeiten für ost-deutsche Betriebe

Von Dr. Marcel Gerds

Wenn man Landwirtschaft betreibt, hat man oft ein Gefühl, das sich gerade breitmacht: Die Arbeit auf dem Acker, im Stall und im Büro wird nicht weniger – aber die Spielregeln drumherum werden anspruchsvoller. Und weil Ost-Deutschland nicht „klein-klein“, sondern häufig großflächig wirtschaftet, kommen Entwicklungen aus Brüssel hier schneller im Alltag an als anderswo. Nach der Agrarstrukturerhebung bewirtschaften z.B. in Brandenburg rund 5.400 Betriebe knapp 1,3 Millionen Hektar; im Schnitt sind das etwa 242 Hektar je Betrieb – während Deutschland insgesamt eher bei rund 65–66 Hektar liegt. Dazu passt auch die Nutzung: etwa drei Viertel Acker, etwa ein Viertel Dauergrünland. Genau deshalb wird die Diskussion um die geplante GAP-Reform in Brandenburg so aufmerksam verfolgt. Die EU-Kommission hat für die Zeit nach 2027/ab der nächsten Förderperiode Vorschläge vorgelegt, die Direktzahlungen vereinfachen und „zielgenauer“ verteilen sollen – und dabei insbesondere große Zahlungssummen stärker kürzen. Im Zentrum steht ein Modell mit degressiver, flächenbezogener Einkommensstützung und einer Kappung, die in den Vorschlägen mit 100.000 Euro pro Betrieb und Jahr genannt wird. Gleichzeitig sollen gekoppelte Stützungsinstrumente deutlich ausgebaut werden, mit einem höheren maximalen Mittelansatz (in den Kommissionsunterlagen ist von einer Anhebung von 13% auf 20% plus einer zusätzlichen Option von 5% für besonders betroffene Sektoren/Regionen die Rede, ausdrücklich auch für die Tierhaltung). Dazu kommt ein Transformations-/Übergangsinstrument, das in den Plänen als „transition payment“ bis zu 200.000 Euro auftaucht – als Signal: Wer in Richtung resilientere, nachhaltigere Produktion umstellt, soll dafür stärker unterstützt werden.

Was heißt das praktisch? Für viele Betriebe ist das zunächst eine Kopf-Rechnung: Wenn die Basisprämie für große Flächen stärker gekürzt wird, lohnt sich dann eine andere Struktur? Oder eine andere Kombination aus Kulturarten, Tierhaltung, Umweltmaßnahmen und Investitionen? Und ja, ganz ehrlich: Manche denken auch sofort an Gestaltungen, die „auf dem Papier“ zwei Einheiten statt einer Einheit zeigen. Genau da wird es spannend – und gefährlich. Denn im Förderrecht zählt am Ende nicht, ob auf dem Briefkopf zwei Namen stehen, sondern wer tatsächlich wirtschaftet, entscheidet und Risiko trägt.

Das ist nicht bloß Bauchgefühl, sondern als Prinzip seit Jahren im EU-Agrarförderrecht verankert. In der Verordnung zur Finanzierung und Kontrolle der GAP (Regelwerk für Auszahlung und Prüfungen) gibt es eine Umgehungsklausel: Vorteile sollen nicht gewährt werden, wenn die Voraussetzungen dafür künstlich geschaffen wurden, entgegen den Zielen der Regelung.

Der Europäische Gerichtshof hat diese Linie wiederholt bestätigt und sehr klar gemacht, dass „künstlich geschaffene Bedingungen“ Fördervorteile kosten können. Und nun kommt in den neuen Plänen noch eine besonders relevante Nuance hinzu: In dem Vorschlagstext zur künftigen Ausgestaltung wird ausdrücklich erwähnt, dass die Kappung bei juristischen Personen oder Gruppen juristischer Personen alle Betriebe unter der Kontrolle einer Person erfassen soll.

Das ist die Stelle, die in Ost-Deutschland viele aufhorchen lässt, weil hier häufiger mit GmbHs, Personengesellschaften, Genossenschaften und Verbünden gearbeitet wird – und Kontrolle in der Praxis nicht selten „oben“ gebündelt ist.

Ost-Deutschland-spezifisch lohnt sich außerdem ein Blick auf den Bodenmarkt, weil dort oft die wahren Sprengsätze – und die wahren Chancen – liegen. Land ist hier nicht nur Produktionsgrundlage, sondern vielfach der größte Bilanzposten und der größte Vermögensanker. Nach Angaben des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg lag der durchschnittliche Kaufwert landwirtschaftlicher Flächen 2024 bei rund 13.218 Euro je Hektar.

Das ist ein Mittelwert; je nach Bodengüte, Lage, Schlaggröße und regionalem Druck kann das sehr unterschiedlich sein. Aber als Größenordnung taugt es: 200 Hektar „durchschnittlich“ sind rein rechnerisch schon gut 2,6 Millionen Euro Marktwert, ohne dass man eine Maschine angefasst hat. Und weil Brandenburg auch bei der Bodenmobilität weit vorne mitmischt, wird das Thema zusätzlich präsent; in Strukturberichten wird Brandenburg als eines der Länder mit hoher verkaufter Fläche genannt. Ein zweiter Brandenburg-Punkt, der im Alltag oft unterschätzt wird, ist die Pachtlogik. Deutschlandweit sind etwa 60% der landwirtschaftlich genutzten Fläche gepachtet, und das bundesweite durchschnittliche Pachtentgelt lag 2023 bei 357 Euro je Hektar. Brandenburg liegt nach Statistik Berlin-Brandenburg im Durchschnitt deutlich darunter (für 2023 wird ein Jahrespachtentgelt von 185 Euro je Hektar genannt), was in der Praxis oft mit Standortfaktoren, Bodengüte, langfristigen Vertragsstrukturen und regionalen Märkten zusammenhängt.

Für Umstrukturierungen ist das wichtig, weil man in Ost-Deutschlandselten „mal eben“ 300 Hektar Eigentum umhängt, sondern häufig über Pachtverträge, Bewirtschaftungsrechte, Verpächterkommunikation und Finanzierer abstimmen muss.

Vor diesem Hintergrund werden gerade drei Denkrichtungen diskutiert, unabhängig davon, ob es ein Einzelunternehmen, eine Familien-GbR, eine GmbH & Co. KG, GmbH, Aktiengesellschaft oder eine Genossenschaft ist. Die erste Denkrichtung ist die betriebliche: weniger Fokus auf „mehr Fläche = mehr Prämie“, sondern mehr Fokus auf Programme und Wertschöpfung. Das klingt banal, ist aber politisch genau die Richtung der Reform: mehr gekoppelte Unterstützung für Tierhaltung und sensible Bereiche, mehr bezahlte Umwelt-/Klimamaßnahmen, stärkere Investitions- und Transformationsanreize.

Speziell Brandenburg bringt dafür besondere Voraussetzungen mit: Die Tierintensität ist im Bundesvergleich relativ gering (auf Agrarbericht-Online wird ein Tierbesatz von etwa 0,4 Großvieheinheiten je Hektar genannt, gegenüber etwa 0,7 im Länderdurchschnitt), was bedeutet: Wer Tierhaltung betreibt, ist häufig ohnehin in einem eher extensiven Umfeld – und das kann bei Tierwohl-/Weidesystemen und Umweltmaßnahmen strategisch passen, wenn Programme richtig gesetzt sind. Zudem ist Brandenburg beim Ökolandbau stark; im Bio-Marktbericht Brandenburg-Berlin wird ein ökologischer Flächenanteil von etwa 15–17% genannt (je nach Quelle), deutlich über dem damaligen Bundeswert. Das ist keine Garantie für Fördervorteile, aber ein Standortprofil, an das sich „agri-environmental actions“ und gekoppelte Tierhaltungskomponenten plausibel andocken lassen. Die zweite Denkrichtung ist die rechtliche Umstrukturierung über das Umwandlungsrecht, also eine echte Abspaltung oder Ausgliederung eines Betriebsteils in eine neue oder bestehende Gesellschaft. Der Charme dieser Lösung liegt nicht im „Trick“, sondern im Projektmanagement: Wenn man sauber plant und im Register eintragen lässt, können Vermögensteile als Paket übergehen, statt dass man 300 Einzelübertragungen bastelt. Das Umwandlungsrecht regelt für Spaltungen die Wirkungen der Eintragung, einschließlich des Übergangs der zugeordneten Vermögensteile. Genau das ist für die Landwirtschaft praktisch, weil „Vermögen“ bei uns nicht nur eine Maschine ist, sondern typischerweise ein ganzes Bündel aus Flächenbeziehungen, Tierbestand, Förderkulisse, Zertifikaten, Arbeitsabläufen, Lieferbeziehungen und Finanzierung. Und ja: In der Praxis sind Verträge die eigentliche Musik – Landpacht, Arbeitsverträge, Lieferverträge, Service- und Wartungsverträge, Abnahmevereinbarungen. Die Grundidee der partiellen Gesamtrechtsnachfolge ist: Was im Plan sauber dem übergehenden Teil zugeordnet wird, kann grundsätzlich automatisch mitgehen.

Jetzt kommt die Stelle, an der Landwirte zu Recht fragen: „Gehen Pachtverträge wirklich automatisch mit? Oder ruft der Verpächter an und sagt: ‘Nö’?“ Die nüchterne Antwort ist: Es hängt von der konkreten Konstellation ab und von den Vertragsklauseln, aber das Umwandlungsrecht ist hier grundsätzlich stärker als viele denken. In der Rechtsprechung gibt es beispielsweise Konstellationen, in denen ein Pächterwechsel infolge einer Umwandlung nicht allein einen Kündigungsgrund liefert; entscheidend ist, ob sich die Sicherung der Verpächteransprüche konkret verschlechtert.

In der Praxis sollte man trotzdem nicht „juristisch gewinnen wollen“, sondern „wirtschaftlich Ruhe haben“. Wer Ost-Deutschland kennt, weiß: Ein guter Verpächterkontakt ist manchmal mehr wert als ein glänzender Kommentar. Darum ist Verpächterkommunikation bei Umstrukturierungen keine Höflichkeit, sondern Risikomanagement, besonders bei langen Laufzeiten, Bewirtschaftungsauflagen, Investitionszusagen oder sensiblen Flächen.

Bei Arbeitsverträgen gilt: Wenn ein Betriebsteil als wirtschaftliche Einheit übergeht und seine Identität gewahrt bleibt, gehen Arbeitsverhältnisse grundsätzlich auf den neuen Inhaber über. Damit verbunden sind Informationspflichten und ein Widerspruchsrecht der Beschäftigten, die in der Praxis echte Fallstricke sind.

Das ist kein Detail: In der Landwirtschaft sind die Teams klein genug, dass ein oder zwei Schlüsselkräfte (Melktechnik, Herdenmanagement, Werkstattleitung) den Unterschied machen, ob der neue Betriebsteil läuft oder holpert. Und wenn die Unterrichtung formal schlecht gemacht ist, kann ein Widerspruch sogar sehr spät noch Thema werden – das ist genau die Sorte „Kleingedrucktes“, die man im Stall nicht riecht, die aber später teuer wird. Liefer- und Abnahmeverträge sind das dritte große Praxisfeld. Juristisch können gegenseitige Verträge bei einer Ausgliederung grundsätzlich mit übergehen, wenn sie dem übergehenden Teil zugeordnet sind.

Praktisch muss man trotzdem früh an die Realität denken: Abnehmer wollen wissen, wer Vertragspartner ist, wer zertifiziert ist, wer Lieferfähigkeit garantiert. Bei Milch, Fleisch, Bio-Programmen oder QS-Systemen hängen oft Betriebsnummern, Audits, Zertifikate und Markenprogramme an der Identität des Betriebes. Der Vertrag mag formal übergehen, aber die operative Lieferfähigkeit hängt daran, dass alles sauber „mitwandert“: Anmeldung, Zertifizierung, Ansprechpartner, Zahlungswege. Das ist eine klassische Schnittstelle, an der Strukturmodelle im Alltag scheitern, wenn man sie wie eine reine Buchung behandelt.

Die dritte Denkrichtung, die immer wieder auftaucht, ist die vermeintlich schnelle „Alles-Pacht“-Variante: Man gründet eine neue GmbH, lässt sie praktisch alles von der alten Einheit pachten oder sich über Dienstleistungen liefern und hofft, dass am Ende zwei Antragsteller statt einem Antragsteller entstehen. Das klingt auf dem Bierdeckel nach einem gewitzten Plan, ist aber förderrechtlich und praktisch besonders anfällig. Förderrechtlich, weil die Umgehungsklausel gerade solche Konstruktionen treffen soll, bei denen die Voraussetzungen künstlich geschaffen sind.

Und in den neuen Kappungsplänen wird Kontrolle ausdrücklich als Zusammenrechnungsmerkmal beschrieben: Wenn die Mutter weiterhin kontrolliert, kann der Fördergeber sagen: „Schön, zwei Briefkästen – aber eine Steuerung.“

Praktisch, weil man sich ein dauerhaftes Vertragsgeflecht baut, das jeden Monat gepflegt werden will: Pacht, Maschinen, Personalgestellung, Managementfee, Kostenumlagen. Dazu kommen Umsatzsteuerfragen, Fremdvergleich, Bankenfragen, Haftungsfragen. Es ist ein bisschen wie ein Melkroboter: Wenn er läuft, ist es beeindruckend – aber meistens steht man irgendwann um 3 Uhr nachts mit Stirnlampe davor und wartet auf den Techniker.

Jetzt ist wichtig, fair zu bleiben: Auch eine Ausgliederung ist nicht automatisch „förderrechtlich sicher“. Sie ist nur häufig genossenschaftlich und organisatorisch attraktiver, weil das Lenkungszentrum in der Mutter bleibt, Verantwortlichkeiten klarer steuerbar sind und man einen Betriebsteil sauber bilanziell und operativ abbilden kann. Aber genau weil die Kontrolle beim Mutterunternehmen bleibt, ist die Ausgliederung als reines Kappungsvermeidungsinstrument sogar besonders anfällig, wenn man sie nicht mit Substanz füllt. Das ist die Stelle, an der man die „Butter bei die Fische“ legen muss: Wer die Kappung vermeiden will, muss sich darauf einstellen, dass die Zahlstellen nicht nur „Firma A“ und „Firma B“ zählen, sondern fragen, wer die Kontrolle hat, wer die Risiken trägt und ob der Zweck der Reform unterlaufen wird.

Der sicherste Satz in einer Vorstandsrunde lautet deshalb nicht „Wir machen zwei Firmen“, sondern „Wir schaffen eine echte wirtschaftliche Trennung mit eigener Leitung, eigenem Risiko und nachvollziehbarer Substanz – und die Struktur macht auch unabhängig von der Förderung Sinn.“

Und damit sind wir beim zweiten großen Block, den viele unterschätzen: Steuern. Selbst wenn Förderrecht irgendwann eine Trennung akzeptiert oder eine Kappung gruppenbezogen ohnehin „zusammenzieht“, bleibt die Umstrukturierung häufig aus einem anderen Grund riskant: stille Reserven. In Brandenburg stecken stille Reserven besonders oft im Boden. Nicht, weil Brandenburg „Spekulationsland“ wäre, sondern weil Boden historisch mit niedrigen Buchwerten in Bilanzen steht und Marktwerte über Jahre gestiegen sind. Der durchschnittliche Kaufwert von gut 13.000 Euro je Hektar zeigt die Größenordnung, und je nach Region gibt es erhebliche Abweichungen.

Wenn man nun einen Betriebsteil umwandlungsrechtlich überträgt und steuerlich keine Buchwertfortführung erreicht, können stille Reserven aufgedeckt werden, ohne dass Geld zufließt. Das ist nicht „Steuerberater-Angstmache“, sondern ein Klassiker in der Praxis, der oft erst auffällt, wenn die Struktur schon unterschrieben ist.

Ein einfaches Bild hilft: Stell dir vor, ein Betriebsteil umfasst 300 Hektar, die bilanziell (historisch) mit 2,3 Millionen Euro stehen. Marktseitig wären – konservativ gedacht – bei 13.218 Euro je Hektar rund 4,0 Millionen Euro plausibel.

Die Differenz von 1,7 Millionen Euro ist stille Reserve. Wenn diese stille Reserve im Zuge einer Umstrukturierung steuerpflichtig wird, ist schnell eine Steuerlast in Größenordnungen von mehreren hunderttausend Euro da, abhängig von Gewerbesteuerhebesatz, Verlustvorträgen, Detailstruktur. Der Clou ist: Man hat nichts verkauft, keinen Euro Kaufpreis erhalten – aber die Steuerkasse ruft trotzdem an. Und das Finanzamt ruft nicht an, um zu fragen, ob man gerade Zeit hat; es schickt eher einen Bescheid. Humor hilft da nur begrenzt, aber ein bisschen darf man sich vorstellen, wie der Prüfer mit Lupe auf die Bilanz schaut und sagt: „Aha, der Boden. Den kenne ich.“

Selbst wenn die Buchwertfortführung gelingt, gibt es bei bestimmten Gestaltungen Zeitfenster, in denen spätere Anteilstransaktionen oder Umstrukturierungsfolgen zu einer Nachversteuerung führen können. Die Details sind komplex und hängen vom konkreten Instrument ab, aber das Grundprinzip ist einfach: Der Staat erlaubt in bestimmten Fällen, stille Reserven „mitzunehmen“, ohne sie sofort zu versteuern, verlangt dafür aber, dass die Struktur nicht kurz danach wieder an Dritte verkauft wird. Wer also parallel über Investoren nachdenkt, über einen Partner für Stallbau, über einen Einstieg eines Familienmitglieds mit späterer Abfindung oder über eine strategische Kooperation, muss diese Zeitfenster von Anfang an in die Planung einbauen. Sonst wird aus einer guten Idee eine Rückwärtsrolle.

Damit diese Ausführungen nicht nur warnend klingen, sondern auch hilfreich, lohnt der Blick auf die alternative Denkweise, die in Brandenburg besonders gut passen kann: nicht alles über Rechtsform lösen, sondern über Programme, Wertschöpfung und Resilienz. Die Kommission will gekoppelte Unterstützung für Tierhaltung stärker zulassen, und sie will den Instrumentenkasten für Umwelt- und Klimamaßnahmen sowie Investitionen neu sortieren.

Brandenburg hat bereits einen nennenswerten Bio-Anteil und vergleichsweise geringe Tierintensität, was strategisch bedeuten kann: Wer ohnehin extensiver ist oder extensiver werden kann, findet eher eine Programmlogik, die zum Betrieb passt, als ein intensiver Maststandort im Konkurrenzdruck. Gleichzeitig sind die Pachtmärkte im Wandel. Deutschlandweit steigen Pachtpreise deutlich, und selbst wenn Brandenburg im Durchschnitt niedriger liegt, sind Neuverpachtungen, regionale Hotspots und Konkurrenz um gute Flächen ein Dauerthema.

Wer in diesem Umfeld investiert – etwa in Bewässerung, Humusaufbau, bodenschonende Technik, Digitalisierung, präzisere N-Strategien oder Tierwohl-/Weidesysteme – baut nicht nur Förderfähigkeit, sondern auch betriebliche Stabilität auf. Das klingt nach „Sonntagsrede“, ist aber am Ende oft der robustere Weg als ein Konstrukt, das nur wegen einer Förderregel existiert und beim ersten Prüfblick wackelt.

Was sollten Ost-Deutschland Landwirte – egal ob Einzelbetrieb, GbR, KG, GmbH oder Genossenschaft – nun konkret aus dieser Reformdebatte mitnehmen, ohne dass man gleich eine Arbeitsgruppe „Brüssel“ gründet? Erstens: Wer großflächig ist, sollte die Reform nicht nur als Risiko sehen, sondern als Anlass, den eigenen Fördermix und die eigene Wertschöpfung ehrlich zu prüfen. Die Reform ist politisch genau darauf angelegt, dass nicht nur „Fläche“ belohnt wird, sondern bestimmte Leistungen und Anpassungen stärker in den Fokus rücken.

Zweitens: Wenn man Strukturmaßnahmen erwägt, sollte man sich früh entscheiden, ob die Maßnahme auch ohne Förderung sinnvoll ist. Eine Ausgliederung kann aus Haftung, Finanzierung, Spezialisierung, Management und Transparenz richtig gut sein. Eine Abspaltung kann helfen, wenn zwei Bereiche tatsächlich unterschiedlich geführt werden sollen oder unterschiedliche Partnerkreise haben. Aber eine Struktur nur als Kappungsvermeidung zu planen, ist seit der EU-Umgehungslogik und dem Kontroll-Ansatz der neuen Vorschläge ein sehr steiler Berg. Drittens: Wer umwandlungsrechtlich umstrukturieren will, sollte Verträge und Menschen genauso ernst nehmen wie Zahlen. Die partielle Gesamtrechtsnachfolge kann viel Arbeit sparen, aber sie funktioniert nur sauber, wenn die Zuordnung im Plan präzise ist und die Praxispartner – Verpächter, Abnehmer, Banken, Beschäftigte – früh eingebunden werden. Viertens: Der Boden ist die Steuerfalle Nummer eins. In Brandenburg ist der Bodenmarkt relevant genug, dass stille Reserven schnell in Millionenhöhe entstehen können, ohne dass man sich „reich“ fühlt. Deshalb gehört eine stille-Reserven-Landkarte in jede Strukturüberlegung, bevor irgendwer unterschreibt. Am Ende ist die GAP-Reform für Ost-Deutschland weniger ein Größenthema als ein Standortthema. Brandenburg ist großflächig, pachtgeprägt, mit besonderen Boden- und Klimarisiken, und es hat zugleich Potenziale bei Bio, Extensivierung, Landschaftsleistungen und effizienten Strukturen.

Wer das zusammendenkt, wird nicht jeden Euro Direktzahlung retten können, wenn die Reform kommt – aber er kann verhindern, dass der Betrieb in eine Förder- oder Steuerfalle läuft. Und er kann die Dinge so aufstellen, dass man in fünf Jahren nicht sagt: „Wir haben damals nur wegen einer Regel umgebaut.“ Sondern: „Wir haben die Reform genutzt, um den Betrieb zukunftsfähiger zu machen.“ Das klingt pathetisch, ist aber am Ende das, was im Stall zählt: Dass es funktioniert, dass die Menschen bleiben, dass die Flächen sicher sind – und dass man nachts wieder schlafen kann, ohne von einer Lupe mit Finanzamt-Logo zu träumen.