Insolvenzverwaltung

Ich bin an deutschen Insolvenzgerichten als Insolvenzverwalter gelistet.

Seit Beginn meiner Tätigkeit vor mehr als zehn Jahren habe ich zahlreiche insolvenzrelevante Aufträge bearbeitet. Dazu gehören zum Beispiel (nicht abschließend) die Plausibilisierung und Erstellung von Liquiditätsplanungen, die Erstellung oder Beurteilung von Sanierungskonzepten (IDW S 6), die Beurteilung von Insolvenzantragsgründen (IDW S 11), die Beurteilung oder Erstellung von Insolvenzplänen (IDW S 2) sowie die Zuarbeit bei der Erstellung von Schutzschirm-Bescheinigung nach § 270b InsO (IDW S 9). In meiner Eigenschaft als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer berate ich meine Mandanten sowohl im vorinsolvenzlichen Stadium, als auch während der Insolvenz.

Ihr Unternehmen befindet sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und Sie erwägen, die Insolvenz anzumelden? Als Schuldner können Sie dem Insolvenzgericht einen bestimmten Insolvenzverwalter vorschlagen. Gerade vorgeschlagene Insolvenzverwalter können oft in besonderer Weise in der Lage sein, das Verfahren interessengerecht durchzuführen.

Ich unterstütze auch gerne bei der Erstellung und Einreichung eines Insolvenzplans. Soweit der Insolvenzplan von Ihrem Unternehmen als Schuldner (evtl. zusammen mit einem Eigenantrag) eingereicht wird, ist es im Falle der zu erwartenden Durchführung des Insolvenzplans aus Sicht des Gerichts sinnvoll, den Planersteller im Falle einer entsprechenden Anregung als Insolvenzverwalter zu bestellen. Dieser ist auf Grund seiner umfassenden Kenntnisse vom schuldnerischen Unternehmen und den einzelnen Regelungen des Insolvenzplans am besten geeignet, den Insolvenzplan erfolgreich auszuführen.

Die Insolvenzordnung stellt für die Sanierung – als Variante der Insolvenzbewältigung – eine bemerkenswert praktikable Regelung in Gestalt des Planverfahrens, der Eigenverwaltung und des dem Schuldner allein vorbehaltenen Eröffnungsgrundes der drohenden Zahlungsunfähigkeit bereit. Sie verschafft der Sanierung in einem Insolvenzverfahren nicht unbeachtliche Vorteile gegenüber einer Sanierung außerhalb eines solchen.